Behandlungskonzept
Behandlungskonzept
Das von mir angewandte psychotherapeutische Verfahren ist die Verhaltenstherapie in ihrer modernen Form. Ich verstehe Verhaltenstherapie als einen Sammelbegriff für eine Vielzahl bewährter Methoden, die auf den Ergebnissen empirischer Forschung basieren, wie beispielsweise (meta-)kognitive oder expositionsbasierte Ansätze.
Der verhaltenstherapeutische Ansatz geht davon aus, dass das problematische Verhalten im Laufe des Lebens bewusst oder unbewusst gelernt worden ist – und somit auch wieder verlernt werden kann. Meistens sind in der Lebensgeschichte gute Gründe zu finden, warum jemand versucht hat, Belastungen mit einem bestimmten Verhalten zu bewältigen. Langfristig können sich solche Verhaltensmuster jedoch verselbstständigen, so dass sie am Ende mehr schaden als nutzen und zu psychischen Störungen führen.
Um sich besser vorstellen zu können, wie ich Verhaltenstherapie begreife und praktiziere, stelle ich am Ende des Abschnitts einige ihrer wesentlichen Merkmale näher dar. Einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der Verhaltenstherapie von ihren Anfängen bis zur Gegenwart liefert zum Beispiel das von Jürgen Margraf verfasste Kapitel „Grundprinzipien und historische Entwicklung“ in dem von ihm herausgegebenen Lehrbuch der Verhaltenstherapie, welches seit 1996 in mehreren Auflagen im Springer-Verlag erschienen ist. Nachfolgend eine leicht modifizierte Variante der dort veröffentlichten Beschreibung der Verhaltenstherapie:
Eine verhaltenstherapeutische Behandlung setzt an den aktuellen Problemen an. Das Vorgehen wird an die individuelle Problematik und die persönliche Situation der Patientin bzw. des Patienten angepasst – denn schließlich ist jeder Mensch anders. Hierfür ist eine sorgfältige und exakte Diagnostik notwendig. Schritt für Schritt werden dann konkrete Lösungsmöglichkeiten entwickelt und erprobt. Über die Lösung der aktuellen Probleme hinaus wird so auch eine Verbesserung der allgemeinen Problemlösefähigkeit angestrebt.
Grundlage einer wirksamen Behandlung ist die aufgeklärte und aktive Patientin bzw. der aufgeklärte und aktive Patient. In einer Therapie kommen stets zwei unterschiedliche Expertisen zusammen: die Patientin bzw. der Patient hat die Expertise für das eigene Leben, die Therapeutin bzw. der Therapeut die Expertise für psychische Störungen und ihre Bewältigung. Konkret bedeutet das: die Diagnose wird zurückgemeldet, ein Erklärungsmodell erarbeitet und das therapeutische Vorgehen erläutert. So informiert, kann sich die Patientin bzw. der Patient stets bewusst für oder gegen den Therapievorschlag entscheiden.
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