Ablauf
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Ablauf in der Praxis Otto
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen: Sie haben die Gelegenheit, sich ein konkretes Bild von mir und meiner therapeutischen Arbeitsweise zu machen. Ich kann einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen gewinnen und Ihnen bei der Klärung von Fragen rund um das Thema Verhaltenstherapie helfen. Das Erstgespräch dauert in der Regel 50 Minuten.
Wenn Sie die Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung und/oder die Beihilfe anstreben bzw. die Kosten selbst tragen, werden Ihnen therapeutische Leistungen – inklusive des Erstgesprächs – nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) privat in Rechnung gestellt. Erfolgt die Behandlung im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, werden therapeutische Leistungen nach dem hierfür geltenden Gebührenverzeichnis direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet.
Einen Termin für das Erstgespräch können Sie ganz einfach telefonisch mit mir vereinbaren. Am Besten rufen Sie mich hierfür während meiner telefonischen Sprechzeiten an. Außerhalb dieser Zeiten können Sie mir gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
Diagnostik
Während der diagnostischen Phase – auch probatorische Sitzungen genannt – sammle ich durch verschiedene Methoden systematisch wichtige Informationen zur Symptomatik, deren Entstehung und Aufrechterhaltung sowie zu Ihrer Lebensgeschichte. Auf dieser Grundlage entwickle ich dann mit Ihnen ein individuelles Erklärungsmodell Ihrer Problematik, aus welchem die Therapieziele gemeinsam abgeleitet werden. Ich unterbreite Ihnen einen darauf abgestimmten Behandlungsvorschlag und Sie haben die Möglichkeit, eine bewusste Entscheidung für oder gegen diese Behandlung zu treffen. Meine Erfahrung ist hierbei, dass eine hohe Motivation und der Wunsch, das eigene Verhalten aktiv zu verändern, positive Auswirkung auf den Therapieverlauf haben.
Das Erstgespräch und die weiteren probatorischen Sitzungen dienen also der Schaffung einer gemeinsamen Arbeitsgrundlage. Sofern die Indikation für eine ambulante Verhaltenstherapie vorliegt, kann nach Abschluss der probatorischen Sitzungen gegebenenfalls ein Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Versicherungsträger erfolgen.
Behandlung
Die Behandlung wird auf Ihre Anliegen, die persönlichen Veränderungsvoraussetzungen und die gemeinsam definierten Therapieziele abgestimmt. Nicht selten können innerhalb weniger Wochen und Monate spürbare Verbesserungen erreicht werden. Die Häufigkeit der Therapiesitzungen hängt dabei insbesondere von der Art und Schwere der Symptomatik ab. In der Regel findet eine Sitzung pro Woche statt, es können aber auch mal mehr oder weniger sein – je nachdem, wie es für eine langfristig wirksame Verhaltenstherapie erforderlich ist.
Entsprechend Ihres individuellen Behandlungsplans setze ich im Laufe der Behandlung verschiedene kognitiv-verhaltenstherapeutische Methoden ein. Ich leite Sie dazu an, neue Denk- und Handlungsmuster zu entwickeln sowie diese auch im Alltag auszuprobieren und einzuüben. Beispielsweise kann es im Rahmen der Therapie sinnvoll sein, sich mit meiner Unterstützung einer lange vermiedenen Situation zu stellen. Im Laufe der Behandlung werden Sie lernen, die neuen Verhaltensmuster zunehmend eigenständig im Alltag anzuwenden und damit Schritt für Schritt zu stabilisieren. Eine sich am Ende der Behandlung gegebenenfalls anschließende Rückfallprophylaxe soll die erreichten Therapieerfolge zusätzlich festigen.
Wie Sie uns erreichen können
Praxengemeinschaft
Mietens, Daiber & Otto
Rothenburg 2
48143 Münster

Patrick Otto
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