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Ablauf

Ablauf

Ablauf in der Praxis Mietens und Daiber

Sprechstunde

Ab April 2017 bieten wir entsprechend der neuen gesetzlichen Vorgaben (Strukturreform der psychotherapeutischen Versorgung, siehe hierzu auch: www.kbv.de) eine psychotherapeutische Sprechstunde für gesetzlich Versicherte an. Eine solche Sprechstunde aufzusuchen wird ab April 2018 für alle gesetzlich versicherten Patient:innen verpflichtende Voraussetzung dafür sein, ein reguläres Erstgespräch in einer psychotherapeutischen Praxis vereinbaren zu können. Dieses 25- bis 50minütige Gespräch dient einer ersten diagnostischen Einschätzung und umfasst auch eine kurze Beratung bezüglich der Indikation für eine ambulante Psychotherapie oder für andere Unterstützungs- und Beratungsangebote. Eine sich eventuell daran anschließende ambulante Psychotherapie muss nicht zwingend in unserer Praxis durchgeführt werden. Abhängig von den aktuellen Wartezeiten auf einen Therapieplatz und unseren Möglichkeiten, Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechendes Behandlungsangebot unterbreiten zu können, kann dies jedoch möglich sein. Wir bieten eine so genannte Bestellsprechstunde an. Das heißt, dass wir die Termine individuell vergeben. Zur Terminvereinbarung können Sie sich in unserer telefonischen Sprechzeit (montags bis donnerstags von 12:00 bis 12.25 Uhr) an uns wenden. Je nach zeitlichen Kapazitäten versuchen wir dann, Ihnen einen möglichst zeitnahen Sprechstundentermin anzubieten.

Erstgespräch

Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen: Sie haben die Gelegenheit, sich ein konkretes Bild von uns und unserer therapeutischen Arbeit zu machen. Wir können einen ersten Eindruck von Ihrem Anliegen gewinnen und Ihnen bei der Klärung von Fragen rund um das Thema Verhaltenstherapie helfen. Das Erstgespräch dauert 50 Minuten.

Die Abrechnung erfolgt, sollten Sie gesetzlich versichert sein, direkt über Ihre Krankenkasse entsprechend des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Bringen Sie hierzu bitte am besten Ihre Gesundheitskarte zum Erstgespräch mit. Wie oben beschrieben, dürfen gesetzlich versicherte Patient:innen ab April 2018 erst dann ein Erstgespräch wahrnehmen, nachdem sie die psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht haben.

Sollten Sie privat versichert oder Beihilfeberechtigt sein, rechnen wir das Erstgespräch nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) privat ab. Die Abrechnung auf Selbstzahlerbasis ist ebenfalls möglich. Als privat Versicherte und Beihilfeberechtigte können Sie direkt, also ohne vorher die Sprechstunde besuchen zu müssen, ein Erstgespräch wahrnehmen.

Das Erstgespräch können Sie am besten telefonisch mit uns vereinbaren. Sie erreichen uns hierzu im Rahmen unserer telefonischen Sprechzeiten (montags bis donnerstags von 12:00 bis 12:25 Uhr). Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns gerne eine Nachricht mit der Bitte um Rückruf auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Diagnostik

Während der diagnostischen Phase – auch probatorische Sitzungen genannt – sammeln wir durch therapeutische Gespräche, strukturierte Interviews und Fragebögen systematisch wichtige Informationen zur Symptomatik, deren Entstehung und Aufrechterhaltung sowie zu Ihrer Lebensgeschichte. Auf dieser Grundlage entwickeln wir dann gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Störungsmodell, aus welchem die Therapieziele und ein darauf abgestimmter Behandlungsplan abgeleitet werden. Die Ziele dieses Plans sind in der Regel langfristig orientiert. Sie erhalten damit die Möglichkeit, eine bewusste Entscheidung für oder gegen eine Behandlung zu treffen. Unsere Erfahrung ist hierbei, dass eine hohe Motivation und der Wunsch, das eigene Verhalten aktiv zu verändern, positive Auswirkung auf den Therapieverlauf haben. Das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen dienen also der Schaffung einer gemeinsamen Arbeitsgrundlage. Sie werden ebenfalls über die gesetzlichen Krankenkassen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) oder nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) privat abgerechnet. Nach Abschluss der probatorischen Sitzungen kann ein Antrag auf Übernahme der Therapiekosten bei der zuständigen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls Beihilfestelle erfolgen.

Behandlung

Die Behandlung wird auf die persönliche Problematik jeder Patientin bzw. jedes Patienten abgestimmt. Nicht selten können innerhalb weniger Wochen und Monate spürbare Verbesserungen erreicht werden. Die Häufigkeit der Therapiesitzungen hängt vor allem von der Art und Schwere der Symptomatik ab. Das bedeutet, dass je nach therapeutischer Indikation mehrere Sitzungen oder eine Sitzung pro Woche stattfinden können. Entsprechend Ihres individuellen Behandlungsplans setzen wir im Laufe der Behandlung verschiedene verhaltenstherapeutische Methoden ein. Wir leiten Sie dazu an, neue Handlungs- und Denkmuster zu entwickeln, diese im Alltag auszuprobieren und einzuüben. Beispielsweise kann es im Rahmen der Therapie sinnvoll sein, sich mit unserer Unterstützung einer lange vermiedenen Situation zu stellen. Von Beginn der Behandlung an unterstützen wir Sie bei der Planung und Durchführung von therapeutischen Übungen und Aufgaben. Im Laufe der Behandlung werden Sie die neuen Denk- und Verhaltensmuster immer mehr in den Alltag übertragen lernen und damit Schritt für Schritt stabilisieren. Eine am Ende der Therapie durchgeführte Rückfallprophylaxe soll die erreichen Therapieerfolge zusätzlich festigen.stigen.

Wie Sie uns erreichen können

Praxengemeinschaft

Mietens, Daiber & Otto
Rothenburg 2
48143 Münster

Julia Mietens

Julia Mietens

Diplom-Psychologin | Psychologische Psychotherapeutin
Laura Daiber

Laura Daiber

Diplom-Psychologin | Psychologische Psychotherapeutin